Kinderschutzkonzept

  • City Bound Wien ist ein Verein, der sich auf erlebnisorientiertes Lernen in der Stadt spezialisiert hat. Ziel ist es, die urbanen Räume Wiens und ihre Bewohner:innen aus ungewöhnlichen, nachdenklich stimmenden und aufregenden Perspektiven zu erleben. Durch herausfordernde Übungen und direkte Interaktionen mit der städtischen Umgebung entdecken die Teilnehmenden neue Seiten an sich selbst und ihrer Gruppe.

    1.1.     Leitbild

    City Bound Wien fördert durch erlebnispädagogische Ansätze die persönliche Entwicklung und das soziale Miteinander von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im städtischen Kontext. Wir glauben daran, dass die Stadt als Lernraum vielfältige Möglichkeiten bietet, um Gemeinschaft zu stärken, Selbstvertrauen aufzubauen und soziale Kompetenzen zu erweitern. Unsere Programme sind darauf ausgerichtet, Menschen zu inspirieren, ihre Umwelt bewusst wahrzunehmen und aktiv mitzugestalten.

    1.2.     Struktur des Vereins

    Der Verein City Bound Wien wird von einem engagierten Vorstand geleitet, bestehend aus:

    • Florian Falkenbach: Vorstandsmitglied

    • Matthias Melber: Vorstandsmitglied

    • Till Spindler: Vorstandsmitglied

    Unterstützt wird der Vorstand von einem sorgfältig ausgewählten Team freier Mitarbeitender, die als Trainer:innen tätig sind und die vielfältigen Programme von City Bound Wien mit ihrer Expertise bereichern. Für den Schutz und das Wohl der Kinder und Jugendlichen ist Omid Mansouri als Kinderschutzbeauftragter verantwortlich.

    Omid Mansouri

    0664 / 258 28 00

    Omid@sensibilisierung.at

    Gemeinsam setzt sich das Team von City Bound Wien dafür ein, erlebnisreiche Bildungsangebote im urbanen Raum zu schaffen und dabei höchste pädagogische Standards sowie den Schutz und das Wohlbefinden aller Teilnehmenden sicherzustellen.

  • Das Kinderschutzkonzept von City Bound Wien dient dem Ziel, Kinder und Jugendliche in allen Aktivitäten und Angeboten bestmöglich vor Gefährdungen, Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen. Als Organisation, die erlebnispädagogische Programme im urbanen Raum anbietet, übernimmt City Bound Wien eine besondere Verantwortung, das Wohl und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen.

    Zweck des Konzepts ist es, einen klaren Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden, Volontär:innen, Kooperationspartner:innen und Beteiligten zu schaffen, der den Schutz von Kindern in jeder Phase der Planung, Durchführung und Nachbereitung unserer Angebote gewährleistet. Dabei orientiert sich City Bound Wien an den rechtlichen Vorgaben in Österreich.

    Das Konzept verfolgt die folgenden Kernziele:

    • Prävention: Gefährdungen des Kindeswohls frühzeitig erkennen und durch präventive Maßnahmen verhindern.

    • Aufklärung und Sensibilisierung: Alle Mitarbeitenden und Teilnehmenden für die Themen Kinderschutz, Grenzachtung und Gewaltprävention sensibilisieren.

    • Verbindliche Standards: Klare Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen definieren, um Grenzverletzungen, Übergriffe und Machtmissbrauch vorzubeugen.

    • Verlässliche Ansprechstrukturen: Sicherstellen, dass Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende wissen, an wen sie sich bei Fragen oder Verdachtsmomenten wenden können.

    • Verpflichtung zur Handlung: Mitarbeitende in die Verantwortung nehmen, Verdachtsfälle ernst zu nehmen, angemessen zu reagieren und gegebenenfalls Behörden oder Fachstellen einzubinden.

    • Schutz vor Diskriminierung: Alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sozialem Status – werden mit Respekt behandelt und vor Diskriminierung geschützt.

    Mit diesem Kinderschutzkonzept verfolgt City Bound Wien das übergeordnete Ziel, einen sicheren, wertschätzenden und förderlichen Rahmen für die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und das Vertrauen von Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Kooperationspartner:innen zu stärken.

  • Das Kinderschutzkonzept von City Bound Wien ist für alle Personen und Aktivitäten verbindlich, die im Rahmen der Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Berührung kommen. Es stellt sicher, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Angeboten, Projekten, Veranstaltungen und alltäglichen Vereinsabläufen gewährleistet wird.

    1.1.     Personeller Geltungsbereich

    Das Konzept gilt für alle Personen, die im Auftrag oder im Kontext von City Bound Wien tätig sind, insbesondere für:

    • Vorstand und Vereinsleitung

    • Trainer:innen, Pädagog:innen und Projektleitende

    • Praktikant:innen und Volontär:innen

    • Kooperationspartner:innen, Dienstleister:innen und externe Fachkräfte

    • Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Begleitpersonen während Vereinsaktivitäten

    Alle oben genannten Personengruppen sind verpflichtet, sich an die Regelungen des Kinderschutzkonzepts zu halten und aktiv zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

    1.2.     Räumlicher Geltungsbereich

    Das Kinderschutzkonzept findet Anwendung:

    • Bei allen Veranstaltungen, Kursen, Workshops und Projekten von City Bound Wien, unabhängig vom Veranstaltungsort.

    • In allen vom Verein genutzten Räumen, einschließlich Büros, Veranstaltungsstätten, Schulen und Seminarräumen.

    • Bei Aktivitäten im öffentlichen Raum, die Teil von City Bound Wien-Angeboten sind.

    • In digitalen Räumen, wenn Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen über digitale Medien (E-Mail, Messenger, soziale Netzwerke) stattfindet.

    1.3.     Zeitlicher Geltungsbereich

    Das Kinderschutzkonzept gilt:

    • Während der gesamten Dauer der Angebote, Projekte und Veranstaltungen.

    • Vor und nach Aktivitäten, wenn Kinder und Jugendliche unter Aufsicht des Vereins stehen (z.B. beim Bringen oder Abholen).

    • Bei Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen mit Kindern und Jugendlichen.

    • Auch außerhalb offizieller Veranstaltungszeiten, wenn ein direkter Bezug zu City Bound Wien besteht (z.B. Kommunikation zwischen Trainer:innen und Teilnehmenden via Messenger).

    1.4.     Sachlicher Geltungsbereich

    Das Konzept bezieht sich auf:

    • Die Prävention von Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch und Diskriminierung.

    • Das Erkennen und Handeln bei Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung.

    • Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

    • Kommunikationsrichtlinien (analog und digital) zwischen Mitarbeitenden, Kindern und Eltern.

    • Datenschutz und Umgang mit persönlichen Daten von Minderjährigen.

  • 1.1.     Definition von Gewalt

    Gewalt bezeichnet jede Handlung, Unterlassung oder Struktur, die das körperliche, seelische oder soziale Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt, verletzt oder gefährdet. Gewalt kann aktiv (durch direktes Handeln) oder passiv (durch unterlassene Fürsorge) ausgeübt werden. Sie umfasst auch Handlungen, die Kinder in ihrer Entwicklung behindern, ihre Würde verletzen oder ihnen das Gefühl von Sicherheit und Wertschätzung entziehen.

    City Bound Wien setzt sich kompromisslos für ein gewaltfreies, wertschätzendes und sicheres Umfeld für alle Teilnehmenden ein.

    1.2.     Formen von Gewalt

    Gewalt zeigt sich in vielfältigen Formen, die nicht immer leicht zu erkennen sind. Gerade im erlebnispädagogischen Setting, in dem Nähe, Vertrauen und Herausforderungen zentrale Elemente sind, ist Sensibilität für Gewaltformen essenziell.

    Das österreichische Recht (u.a. gemäß § 146a ABGB) garantiert Kindern und Jugendlichen ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jede Form von körperlicher Bestrafung, seelischer Kränkung und anderer demütigender Maßnahmen ist gesetzlich verboten.

    1.2.1.       Körperliche Gewalt

    Definition: Körperliche Gewalt umfasst alle Handlungen, die Kinder und Jugendlichen Schmerzen zufügen, sie verletzen oder in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen.

    Beispiele: Schlagen, Stoßen, Treten oder Schütteln; Grobes Festhalten oder Zerren; Einsperren, Festbinden oder gewaltsames Festhalten; Körperliche „Erziehungsmethoden“ wie Ohrfeigen oder Zwicken

    Relevanz für City Bound Wien: Bei erlebnispädagogischen Aktivitäten wie Klettern, Kooperationsspielen oder Stadtaktionen ist oft Körperkontakt notwendig (z.B. Helfen beim Sichern). Wichtig ist:

    ✅ Berührungen müssen transparent, notwendig und vorher angekündigt werden.

    ✅ Kinder dürfen niemals festgehalten werden, um „Gehorsam“ zu erzwingen.

    1.2.2.       Psychische (seelische) Gewalt

    Definition: Psychische Gewalt verletzt die emotionale und seelische Integrität von Kindern. Sie kann durch Worte, Taten oder Unterlassungen erfolgen, die Angst, Scham oder Minderwertigkeitsgefühle auslösen.

    Beispiele: Beschimpfungen, Beleidigungen oder Abwertungen; Lächerlich machen oder Bloßstellen vor der Gruppe; Drohungen, Erpressungen oder Angstmachen; Ignorieren oder emotionales Kaltsein; Übermäßiger Druck oder ständiges Kritisieren

    Relevanz für City Bound Wien:

    In der Gruppenarbeit und bei Herausforderungen kann psychische Gewalt unbewusst geschehen, z.B.:

    🚫 Wenn Trainer:innen ein Kind vor anderen kritisieren.

    🚫 Wenn Teilnehmende ausgelacht werden, weil sie sich nicht trauen.

    🚫 Wenn Druck ausgeübt wird („Wenn du nicht mitmachst, dann verliert das Team!“).

    ✅ City Bound Wien setzt auf ermutigende Sprache und vermeidet jede Form von Demütigung.

    Fehler werden als Lernchancen betrachtet, nicht als Grund für Tadel.

    ✅ Kritik erfolgt respektvoll und lösungsorientiert.

    1.2.3.       Sexualisierte Gewalt

    Definition: Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen. Sie kann sowohl physisch als auch verbal oder digital erfolgen.

    Beispiele: Unangemessene Berührungen an intimen Körperstellen; Sexuelle Bemerkungen, zweideutige Witze oder Anspielungen; Zeigen oder Verbreiten pornografischen Materials; Grooming (gezielte Anbahnung sexueller Kontakte, insbesondere online); Erzwingen von intimen Gesten oder Berührungen

    Relevanz für City Bound Wien: In erlebnispädagogischen Kontexten entsteht oft Nähe. Hier gilt:

    Immer vorher ankündigen, wenn Berührungen nötig sind (z.B. bei Sicherung).

    Kein Körperkontakt über das Notwendige hinaus (z.B. keine "Spaßkämpfe", "Zwickspiele" oder erzwungene Umarmungen).

    Sensibler Umgang mit Witzen.

    ✅ Alle Mitarbeitenden von City Bound Wien unterschreiben eine Selbstverpflichtung zum Verzicht auf jegliche sexualisierte Sprache und Handlungen.

    1.2.4.       Vernachlässigung

    Definition: Vernachlässigung ist das wiederholte Unterlassen notwendiger Fürsorge, Aufsicht oder Unterstützung, wodurch das Wohl eines Kindes gefährdet wird.

    Beispiele: Keine angemessene Aufsicht bei risikoreichen Aktivitäten. Nichtbeachtung gesundheitlicher Bedürfnisse (Hunger, Durst, Schmerzen). Ignorieren von Witterungsbedingungen (kein Sonnenschutz, keine Pause bei Hitze). Kinder ohne Betreuung lassen, obwohl Gefahrensituationen bestehen.

    Relevanz für City Bound Wien: Gerade bei Outdoor-Aktivitäten können Vernachlässigungen fatale Folgen haben:

    🚫 Kinder allein zurücklassen.

    🚫 Keine Trinkmöglichkeiten bei langen Aktivitäten.

    🚫 Verletzungen oder Beschwerden der Kinder ignorieren.

    ✅ City Bound Wien sorgt für ausreichende Betreuungsschlüssel.

    Regelmäßige Pausen und auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Programmpunkte sind Pflicht.

    1.2.5.       Digitale Gewalt und Cybermobbing

    Definition: Digitale Gewalt erfolgt über elektronische Medien und schädigt das Kind emotional, sozial und psychisch.

    Beispiele: Beleidigungen über WhatsApp oder Social Media. Unbefugtes Verbreiten von Fotos/Videos. Ausgrenzung aus Gruppen-Chats. Digitale Erpressung oder Bedrohung (z.B. „Wenn du das nicht machst, poste ich das Bild!“)

    Relevanz für City Bound Wien: Da viele Kinder während und nach den Programmen digital kommunizieren:

    Keine privaten Kontakte zwischen Trainer:innen und Teilnehmenden über soziale Medien.

    ✅ Verdachtsfälle von digitaler Gewalt werden sofort an die Kinderschutzbeauftragten gemeldet.

    1.2.6.       Strukturelle Gewalt

    Definition: Strukturelle Gewalt entsteht durch institutionelle Rahmenbedingungen, die Kinder benachteiligen, ausgrenzen oder in ihrer Entwicklung behindern.

    Beispiele: Fehlende Möglichkeiten für Beschwerden. Bevorzugung bestimmter Kinder auf Kosten anderer. Diskriminierende Regeln oder Abläufe (z.B. nur „starke Kinder“ dürfen mitmachen). Sprachbarrieren, die nicht berücksichtigt werden.

    Relevanz für City Bound Wien: City Bound Wien legt großen Wert auf Teilhabe und Gleichbehandlung:

    Alle Kinder, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Fähigkeiten, sind willkommen.

    ✅ Beschwerdewege werden transparent gemacht und sind für Kinder leicht zugänglich.

    ✅ Sprachliche und körperliche Barrieren werden berücksichtigt.

    ✅ Programme werden partizipativ gestaltet, sodass Kinder sich einbringen können.

  • 1.1.     UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)

    • Beitritt Österreichs: Österreich hat die Konvention 1992 ratifiziert und sich damit völkerrechtlich dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen.

    • Zentrale Inhalte:

      • Artikel 19: Schutz von Kindern vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und Vernachlässigung.

      • Artikel 34: Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

      • Artikel 12: Recht von Kindern, ihre Meinung in sie betreffenden Angelegenheiten zu äußern und angemessen berücksichtigt zu werden.

    1.2.     Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte)

    • Dieses Gesetz verankert wichtige Kinderrechte in der Bundesverfassung. Insbesondere wird klargestellt, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist.

    • Zentrale Inhalte:

      • Recht auf Schutz vor Gewalt (körperlicher, seelischer, sexualisierter Gewalt).

      • Recht auf Fürsorge und gewaltfreie Erziehung.

      • Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten.

      • Vorrang des Kindeswohls in Gesetzgebung und Verwaltung.

    1.3.     Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013)

    • § 37 B-KJHG (Meldepflicht): Bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im beruflichen Kontext muss unverzüglich eine schriftliche Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe erfolgen – dies ist relevant für Einrichtungen, aber auch freiberuflich Tätige, die Kinder und Jugendliche betreuen oder unterrichten.

    1.4.     Strafgesetzbuch (StGB)

    Verschiedene Bestimmungen im StGB sind relevant für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu erwähnen sind § 92 StGB (körperliche oder seelische Gewalt), § 105 StGB (Nötigung), § 107c StGB (Cyber-Mobbing), § 205a StGB (Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung) § 207a StGB (Pornografische Darstellungen Minderjähriger), § 208 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen).

    1.5.     Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Im ABGB werden ua. allgemeine Grundsätze zwischen Eltern und Kindern geregelt (§ 137 ff ABGB), relevant sind auch Haftungsfragen hinsichtlich der Aufsichtspflicht in § 1308 ff ABGB.

    1.6.    Jugendschutzgesetze der Bundesländer

    Für Wien gilt das Wiener Jugendschutzgesetz (WJSchG). Dieses regelt u.a. Altersgrenzen für Aufenthaltszeiten in der Öffentlichkeit, Regelungen über Alkoholkonsum und Tabakwaren, Begleitregelungen, Ortsverbote.

    1.7.     Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Als europaweit gültige Verordnung regelt die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ergänzend dazu gelten die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Bei City Bound Wien werden im Rahmen der Anmeldung, Betreuung und Nachbereitung von Aktivitäten verschiedene Daten von Kindern und Jugendlichen erhoben.

    • Zentrale Inhalte: Einwilligungsalter, Informationspflicht, Datensparsamkeit, Löschung

    • Besonderer Schutz bei Kindern: Nach Erwägungsgrund 38 DSGVO genießen Kinder einen erhöhten Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

    1.8.    Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG)

    Das KJBG regelt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Arbeitsbedingungen. Relevant, wenn City Bound Wien Praktikant:innen beschäftigt. Hier wird sichergestellt, dass das Mindestalter eingehalten wird und dass keine gesundheitsschädlichen oder unzumutbaren Arbeiten an Jugendliche vergeben werden.

    1.9.     Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)

    Schützt Kinder und Jugendliche (wie jede Person) vor Diskriminierung aufgrund von z.B. Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Für City Bound Wien bedeutet dies einen diskriminierungssensiblen Zugang sowie eine respektvolle und inklusive Haltung im Umgang mit allen Teilnehmenden.

  • 1.1.     Auswahl und Qualifikation Mitarbeitende

    Ein gut geschultes, sensibel ausgewähltes Team ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Daher gelten folgende Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von Mitarbeitenden und Trainer:innen:

    • Strafregisterbescheinigung: Alle Mitarbeitenden müssen eine aktuelle Strafregisterbescheinigung mit dem Vermerk "Kinder- und Jugendfürsorge" vorlegen.

    • Standardisiertes Auswahlverfahren: Bewerber:innen durchlaufen ein Auswahlgespräch mit spezifischen Fragen zum Kinderschutz. Zudem finden Hospitationen statt.

    • Verpflichtende Schulungen:

      • Jährliche Fortbildungen zu Kinderschutz für alle Mitarbeitenden.

      • Spezialschulungen bei besonderen Anforderungen (z.B. Umgang mit Kindern mit Behinderungen).

      • Regelmäßige Reflexionseinheiten und Peer-Learning-Formate.

    • Verpflichtende Unterzeichnung des Verhaltenskodex: Vor Tätigkeitsbeginn müssen alle Mitarbeitenden den Verhaltenskodex lesen, verstehen und unterschreiben.

    1.2.     Organisationskultur und Teamarbeit

    Die Organisationskultur bei City Bound Wien basiert auf Transparenz, offener Kommunikation und gegenseitigem Respekt:

    • Fehler- und Feedbackkultur: Fehler werden nicht als individuelles Versagen, sondern als Möglichkeit zur Weiterentwicklung betrachtet. Team-Meetings beinhalten regelmäßige Reflexionen zu Kinderschutzfällen.

    • Klare Meldewege: Jede:r Mitarbeitende kennt die internen Meldewege bei Verdachtsfällen. Ein Notfallplan ist jederzeit verfügbar.

    • Sensibilität für Nähe-Distanz-Probleme: Mitarbeitende reflektieren ihre Haltung zu Nähe und Distanz und passen ihr Verhalten an die Bedürfnisse der Kinder an.

    • Regelmäßige Wertearbeit: Gemeinsame Werte werden im Team erarbeitet, kommuniziert und überprüft.

    1.3.     Verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen

    Die Themen Aufsichtspflicht, räumliche Sicherheit, Umgang mit körperlicher Nähe, Grenzachtung sowie digitale Kommunikation und Datenschutz sind umfassend im Verhaltenskodex von City Bound Wien geregelt. Dieser dient als zentrale Grundlage für das Verhalten aller Mitarbeitenden gegenüber Kindern und Jugendlichen.

    Der Verhaltenskodex beinhaltet in Kürze:

    ·       Aufsichtspflicht: Zuständigkeiten, Betreuungsschlüssel, verantwortungsvolle Aufsicht während aller Aktivitäten.

    ·       Vier-Augen-Prinzip: Vermeidung von Alleinsituationen, visuelle Einsicht bei Einzelbetreuung.

    ·       Körperliche Nähe & Grenzachtung: Zustimmung vor Berührungen, Verbot von Intimberührungen, respektvoller Umgang mit Nähe und Distanz.

    ·       Digitale Kommunikation & Datenschutz: Offizielle Kommunikationskanäle, Schutz personenbezogener Daten, Einwilligungspflicht bei Fotos/Videos.

    ·       Antidiskriminierung & Inklusion: Gleichbehandlung, inklusive Sprache, Berücksichtigung individueller Bedürfnisse.

    Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich mit den Inhalten des Verhaltenskodex vertraut zu machen, diesen zu unterzeichnen und in der Praxis konsequent umzusetzen. Bei Unsicherheiten ist der Kinderschutzbeauftragte umgehend zu konsultieren. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen jederzeit bestmöglich zu gewährleisten.

    1.4.     Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärkt ihre Selbstwirksamkeit und hilft, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen:

    • Feedback: Am Ende jedes Workshops werden anonyme Feedbackmöglichkeiten angeboten.

    • Kindgerechte Beschwerdesysteme: Aushänge mit Kontakten zum Kinderschutzbeauftragten und externen Beratungsstellen.

    • Wahrung der Freiwilligkeit: Teilnahme an Aktivitäten ist stets freiwillig, ohne negative Konsequenzen (auch unabhängig von der schulischen Leistung).

    • Förderung der Meinungsäußerung: Die Teilnehmenden werden ermutigt, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Bedenken offen zu äußern. Ihre Beiträge werden ernst genommen und, wenn möglich, in die Gestaltung des Programms integriert.

    1.5.     Präventive Maßnahmen bei Kooperationspartner:innen

    Auch externe Partner werden in das Kinderschutzkonzept einbezogen:

    • Vertragliche Verpflichtung: Partnerorganisationen müssen eine Kinderschutzklausel unterzeichnen.

    • Überprüfung vor Zusammenarbeit: Prüfen, ob ein eigenes Kinderschutzkonzept vorliegt.

    • Verbindliche Meldewege: Ansprechpartner:innen werden vor Kooperationen benannt.

    1.6.    Öffentlichkeitsarbeit und Nutzung von Bildmaterial

    • Vorherige Einwilligung: Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich.

    • Sensibilisierung des Teams: Schulungen zu Datenschutz und medienrechtlichen Grundlagen.

    • Verwendung von Alternativen: Symbolbilder oder Aufnahmen ohne erkennbare Gesichter bevorzugen.

    1.7.     Evaluation und kontinuierliche Verbesserung

    Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt:

    • Fortlaufende Dokumentation von Erfahrungen und Verbesserungsvorschlägen.

    • Externe Beratung: Austausch mit Fachstellen zur Qualitätssicherung.

    • Jährliche Evaluation der Präventionsmaßnahmen und Anpassung an neue Herausforderungen.

  • Der Verhaltenskodex von City Bound Wien dient als verbindlicher Handlungsrahmen für alle Personen, die im Auftrag oder im Kontext des Vereins mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten. Ziel ist es, ein sicheres, wertschätzendes und förderliches Umfeld zu schaffen, das von Respekt, Verantwortung und Achtsamkeit geprägt ist. Der Schutz des Kindes hat dabei oberste Priorität. Alle Mitarbeitenden, Trainer:innen, Vorstandsmitglieder sowie Kooperationspartner:innen sind verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten und deren Wohl jederzeit in den Mittelpunkt zu stellen.

    1.1.     Grundsätze des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen

    Alle Mitarbeitenden, Trainer:innen, Volontär:innen, Praktikant:innen und Kooperationspartner:innen von City Bound Wien verpflichten sich:

    • Kinder und Jugendliche respektvoll, geduldig und wertschätzend zu behandeln.

    • Jegliche Form von Diskriminierung, Gewalt, Ausgrenzung und Machtmissbrauch zu unterlassen und bei Beobachtung (soweit möglich) aktiv einzuschreiten.

    • Ihre Vorbildfunktion verantwortungsvoll wahrzunehmen und sich ihrer Wirkung auf die Teilnehmenden bewusst zu sein.

    • Altersgerechte, inklusive und wertschätzende Kommunikation zu nutzen. Dies schließt ein:

      • Einfache, verständliche Sprache zu verwenden.

      • Begriffe zu vermeiden, die ausgrenzen oder stigmatisieren.

      • Kinder in ihrer gewählten Ansprache zu respektieren (z.B. bei nicht-binären Kindern geschlechtsneutrale Anrede).

    • Die Privatsphäre und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen zu achten. Körperliche Nähe ist nur zulässig, wenn sie für eine Aktivität erforderlich ist, vorher angekündigt wird und die Zustimmung des Kindes vorliegt.

    • Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, indem sie altersgerecht in Entscheidungen einbezogen werden.

    • Bereits bei der Planung von Aktivitäten auf inklusive Zugänge zu achten (z.B. Barrierefreiheit, Berücksichtigung kultureller Besonderheiten).

    • Fort- und Weiterbildungen wahrzunehmen: Alle Mitarbeitenden nehmen jährlich an Schulungen zu Kinderschutz teil.

    1.2.     Wahrung persönlicher Grenzen

    Grenzen sind individuell und müssen immer respektiert werden – sowohl in körperlicher als auch in emotionaler Hinsicht.

    Erlaubt sind:

    • Notwendige Berührungen bei Aktivitäten (z.B. beim Sichern), jedoch nur nach Erklärung und Einverständnis des Kindes.

    • Begrüßungen (z.B. Händeschütteln, High Fives), wenn das Kind dies möchte.

    • Ermutigende Worte und konstruktives Feedback.

    • Unterstützung bei Bedarf, jedoch stets nach Rückfrage.

    🚫 Nicht erlaubt sind:

    • Körperliche oder seelische Gewalt (z.B. Druck machen, Schubsen, Festhalten, Runtermachen).

    • Anzügliche Bemerkungen oder Kommentare zu Aussehen oder Kleidung.

    • Persönliche Beziehungen oder private Treffen mit Kindern außerhalb des Vereinskontexts.

    • Umarmungen oder Streicheleinheiten (z. B. beim Trösten), außer das Kind initiiert dies und es wird als angemessen erachtet.

    1.3.     4-Augen-Prinzip („Two-Adult-Rule")

    Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen, gilt:

    • Nach Möglichkeit sollen immer zwei Erwachsene anwesend sein.

    • Ist dies nicht umsetzbar, muss eine visuelle Einsicht (z.B. offene Türen, Glastüren) gewährleistet sein.

    • Vertrauliche Gespräche finden in offenen, einsehbaren Räumen statt, um Missverständnisse und potenzielle Risikosituationen zu vermeiden.

    1.4.     Digitale Kommunikation und Nutzung sozialer Medien

    Im Umgang mit digitalen Medien mit Kindern und Jugendlichen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich:

    • Kommunikation erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle des Vereins.

    • Keine privaten Chats über Messenger oder soziale Netzwerke mit Teilnehmenden.

    • Fotos und Videos dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemacht und verwendet werden.

    • Mitarbeitende folgen Kindern nicht auf sozialen Plattformen und akzeptieren keine Freundschaftsanfragen.

    • Vertrauliche Daten werden datenschutzkonform behandelt und nicht über unsichere Kanäle geteilt.

    1.5.     Antidiskriminierung und Inklusion

    City Bound Wien bekennt sich zu einem diskriminierungsfreien Umfeld. Es gilt:

    • Keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialem Status.

    • Bereits bei der Planung von Angeboten wird auf inklusive Zugänge geachtet (barrierefreie Gestaltung, kulturelle Sensibilität, Berücksichtigung individueller Bedürfnisse).

    • Sprachliche Leitlinien:

      • Kinder werden in ihrer Identität respektiert und mit gewählten Namen/Pronomen angesprochen.

      • Geschlechtsneutrale und wertschätzende Sprache wird verwendet.

      • Begriffe oder Witze, die stigmatisierend sein könnten, werden vermieden.

    1.6.    Verpflichtende Anerkennung

    Um die Verbindlichkeit sicherzustellen, müssen alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten:

    • Vor Beginn ihrer Tätigkeit den Verhaltenskodex lesen und unterschreiben.

    • An einer Einführung zum Kinderschutz teilnehmen.

    • Die Verpflichtung anerkennen, bei Verstößen unverzüglich zu handeln und Meldungen vorzunehmen, wie sie im Fallmanagement-System des Kinderschutzkonzepts von City Bound Wien beschrieben sind.

    Dieser Verhaltenskodex ist mehr als ein Dokument – er ist eine Verpflichtungserklärung gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die City Bound Wien betreut. Jede:r Mitarbeitende trägt Mitverantwortung für ein sicheres, unterstützendes und wertschätzendes Umfeld. Gemeinsam schaffen wir einen Ort, an dem sich alle Kinder geschützt, ernst genommen und willkommen fühlen.

  • Ein effektives Fallmanagement-System ist entscheidend, um auf Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung, Missbrauch sowie auf kleinere interne Fehlverhalten schnell, verantwortungsvoll und rechtlich korrekt zu reagieren. City Bound Wien stellt durch klare Meldewege, eindeutige Zuständigkeiten und transparente Kommunikationsprozesse sicher, dass betroffene Kinder und Jugendliche bestmöglich geschützt und unterstützt werden.

    1.1.     System für Meldung, Anzeige und Verfolgung von Verdachtsfällen

    Das Fallmanagement-System von City Bound Wien gliedert sich in mehrere Stufen und berücksichtigt dabei rechtliche Anforderungen, insbesondere die Meldepflicht nach § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG) sowie bewährte Verfahrensstandards.

    1.1.1.       Meldung

    • Verdachtsfälle oder Beobachtungen können von Mitarbeitenden, Kindern, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Kooperationspartner:innen mündlich, schriftlich oder digital gemeldet werden. Beschwerde kann anonym eingebracht werden.

    • Die Meldung erfolgt in erster Linie an den Kinderschutzbeauftragten (Omid Mansouri). Falls der Kinderschutzbeauftragte nicht erreichbar ist, ist eines der Vorstandsmitglieder zu kontaktieren.

    1.1.2.       Unterscheidung zwischen schwerwiegenden Vorfällen und geringfügigen Verstößen

    Nicht jeder Vorfall stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Daher wird zwischen schwerwiegenden Fällen (z. B. Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung) und leichteren, internen Fehlverhalten (z. B. unbeabsichtigte Grenzverletzungen oder unbedachte Aussagen) unterschieden.

    • Geringfügige interne Fehlverhalten:

      • Beispiele: Unbeabsichtigtes Überschreiten von Nähe-Distanz-Grenzen, unpassende Bemerkungen ohne schädigende Absicht.

      • Maßnahmen:

        • Klärendes Gespräch: Direkte Ansprache und Reflexion des Vorfalls mit der betroffenen Person.

        • Interne Beratung: Unterstützung durch den Kinderschutzbeauftragten zur Aufarbeitung.

        • Nachschulung: Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen.

        • Dokumentation: Erfassung des Vorfalls, um Wiederholungen zu vermeiden und Präventionsmaßnahmen zu optimieren.

    • Schwerwiegende Vorfälle (Verdacht auf Kindeswohlgefährdung):

      • Erfordern das vollständige Vorgehen gemäß den unten beschriebenen Schritten.

    1.1.3.       Ablauf vom ersten Verdachtsmoment bis zur Entscheidungsfindung

    1. Wahrnehmung eines Verdachts:

      • Beobachtung auffälligen Verhaltens, Aussagen von Kindern oder Hinweise von Dritten.

      • Keine eigenen Ermittlungen durchführen, sondern den Vorfall dokumentieren und melden.

    2. Erstgespräch und Sicherung der Situation:

      • Kind ernst nehmen, aufmerksam zuhören, keine suggestiven Fragen stellen.

      • Das Kind nicht mit der mutmaßlichen Täterperson allein lassen.

      • Keine Versprechungen zur Geheimhaltung geben.

    3. Dokumentation:

      • Verwendung eines standardisierten Formulars (basierend auf dem Dokument „Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung“).

      • Erforderliche Angaben:

        • Datum, Uhrzeit, Ort

        • Beteiligte Personen

        • Wortlaut des Kindes (so genau wie möglich, ohne Interpretation)

        • Eigene Beobachtungen (Verhaltensänderungen, körperliche Anzeichen)

        • Erste Schutzmaßnahmen

    4. Risikoeinschätzung und Entscheidungsfindung:

      • Gemeinsame Einschätzung der Lage mit dem Kinderschutzbeauftragten.

      • Bei Unsicherheiten Beratung durch externe Fachstellen (Kinder- und Jugendhilfe).

    5. Meldepflicht nach § 37 B-KJHG:

      • Bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht eine unverzügliche Meldepflicht an die Kinder- und Jugendhilfe.

      • Die Meldung erfolgt schriftlich und umfasst alle relevanten Informationen.

      • Bei akuter Gefahr: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei.

    Vertraulichkeit und Datenschutz

    • Vertraulichkeit: Informationen werden nur an berechtigte Personen weitergeleitet.

    • Datenschutz: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO; Unterlagen werden sicher aufbewahrt und nach den gesetzlichen Fristen gelöscht.

    1.2.     Kinderschutzsystem für betroffene Kinder und Jugendliche

    City Bound Wien stellt sicher, dass betroffene Kinder und Jugendliche bestmöglich unterstützt werden.

    Schutzmaßnahmen:

    -   Trennung des Kindes von der mutmaßlichen Täterperson.

    -   Bereitstellung eines geschützten Raums.

    -   Möglichkeit einer Begleitperson des Vertrauens.

    -   Vermittlung an Fachstellen.

    Partizipation und Information:

    -   Kind wird in Entscheidungsprozesse altersgerecht einbezogen.

    -   Maßnahmen werden verständlich erklärt.

    -   Wünsche und Grenzen des Kindes werden geachtet.

  • Die kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzepts ist entscheidend, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei City Bound Wien nachhaltig zu gewährleisten.

    1.1.     Dokumentation aller Meldungen

    Eine lückenlose Dokumentation von Vorfällen und Meldungen ist essenziell, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

    -   Erfassung: Alle Meldungen, Beobachtungen und Verdachtsfälle werden in einem standardisierten Formular festgehalten.

    -   Inhalte der Dokumentation:

    o   Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls

    o   Beteiligte Personen

    o   Beschreibung des Vorfalls und Wortlaut des Kindes (so genau wie möglich)

    o   Ergriffene Sofortmaßnahmen und Schutzvorkehrungen

    o   Getroffene Entscheidungen und durchgeführte Schritte

    -   Datenschutz: Die Dokumentation erfolgt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zugriff erhalten nur berechtigte Personen (Kinderschutzbeauftragte und, falls erforderlich, der Vorstand).

    -   Aufbewahrungsfristen: Alle Unterlagen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicher verwahrt und nach Ablauf der Fristen datenschutzkonform vernichtet.

    1.2.     Monitoring der Umsetzung des Kinderschutzkonzepts

    Um die Wirksamkeit des Kinderschutzkonzepts zu gewährleisten, wird ein kontinuierliches Monitoring durchgeführt.

    -   Verantwortlichkeit: Das Monitoring liegt in der Verantwortung des Kinderschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Vorstand.

    -   Maßnahmen:

    o   Regelmäßige Teamgespräche: Reflexion von Vorfällen und Besprechung von Verbesserungsmöglichkeiten.

    o   Überprüfung der Meldewege: Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden die Meldewege und Verfahrensabläufe kennen.

    o   Feedback von Kindern und Jugendlichen: Erhebung von Rückmeldungen zur Wahrnehmung des Schutzkonzepts im Alltag.

    o   Evaluation der Schulungen: Überprüfung, ob die durchgeführten Fortbildungen praxisnah und effektiv sind.

    o   Berichtspflicht: Ein jährlicher Bericht fasst die Ergebnisse des Monitorings zusammen und wird intern vorgestellt. Er dient als Grundlage für etwaige Anpassungen des Konzepts.

    1.2.1.       Evaluierung und regelmäßige Überarbeitung des Kinderschutzkonzepts

    Das Kinderschutzkonzept ist ein dynamisches Dokument, das an neue Erkenntnisse, rechtliche Änderungen und praktische Erfahrungen angepasst wird.

    -   Evaluierungsrhythmus: Mindestens alle zwei Jahre erfolgt eine umfassende Überprüfung des gesamten Konzepts.

    -   Anlassbezogene Evaluierungen werden durchgeführt, wenn:

    o   neue rechtliche Vorgaben in Kraft treten,

    o   schwerwiegende Vorfälle eine Überarbeitung notwendig machen,

    o   Feedback von Mitarbeitenden, Teilnehmenden oder externen Fachstellen wesentliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.

    -   Kommunikation: Nach Überarbeitung des Konzepts werden alle Mitarbeitenden und relevanten Kooperationspartner:innen zeitnah informiert und – falls erforderlich – geschult.

  • Rat auf Draht

    -   Telefonberatung: Notrufnummer 147

    -   Onlineberatung: www.rataufdraht.at/online-beratung

    -   Chatberatung: www.rataufdraht.at/chat-beratung

    Familienberatungsstellen

    -   www.familienberatung.gv.at/beratungsstellen/

    Gewaltinfo.at

    -   www.gewaltinfo.at

    Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich

    -   www.kija.at

    Allgemeine Informationen zu Kinderrechten

    -   www.kinderrechte.gv.at

    -   www.kinderhabenrechte.at

    Saferinternet

    -   www.saferinternet.at

    Informationen zu häuslicher Gewalt

    -   www.gewalt-ist-nie-ok.at

    Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren

    -   www.oe-kinderschutzzentren.at

    Gewaltschutzzentren in Österreich

    -   www.gewaltschutzzentrum.at

    die möwe

    -   Email: ksz-wien@die-moewe.at

    -   Tel.: 01/532 15 15

    -   Onlineberatung: www.die-moewe.at/de/onlineberatung

    „Notruf für Opfer“

    -   Telefon: 0800 112 112

  • Bundeskanzleramt (2024). Kinderschutzkonzept. Leitfaden zur Erarbeitung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen der außerschulischen Jugendarbeit in Österreich.

    Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. (2023). Kinderschutz und Schule

    Gewaltinfo.at. (2024). Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung. https://www.gewaltinfo.at/dam/jcr:65a89145-4191-408b-aef0-4f7c6ee3691f/mitteilung-an-die-kinder-und-jugendhilfe-bei-kindeswohlgefaehrdung-2.pdf

    Maywald, J. (2019). Kindeswohl in der Kita: Ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte.

    Österreichische Kinderschutzzentren. (2023). Kindeswohlgefährdung: Eine Broschüre zu Ursachen, Folgen und Unterstützungsmöglichkeiten.

    Schader, Heike (2013). Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung

    Wolfgang Schröer (Hg.), Mechthild Wolff (Hg.), Carolin Oppermann (Hg.), Veronika Winter (Hg.), Claudia Harder (Hg.), Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen (2018), Beltz Juventa.